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Die Fallen der Arbeitszeugnisse
Manches wird durch die Blume gesagt - die Geheimcodes der Personalchefs

Wir lernten ihn als zuverlässigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennen, heißt es in vielen Arbeitszeugnissen. Was zunächst gut klingt, weist allerdings eher auf einen Mitarbeiter hin, der zwar immer da ist, wenn man ihn braucht, allerdings längst nicht immer zu gebrauchen ist. Solche Codes sind heute in Arbeitszeugnissen üblich. Schlechtes über einen Mitarbeiter darf nicht drinstehen, also werden bestimmte Dinge manchmal durch die Blume gesagt. Personalchefs aber wissen, was damit gemeint ist.

Wer durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug, hat übersetzt ein handfestes Alkoholproblem. Der Beweis von Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft lässt weniger auf gewerkschaftliche Aktivitäten schließen als auf die Suche nach Sex unter Kollegen. Ist gar von umfassendem Einfühlungsvermögen die Rede, ist das ein Hinweis auf homosexuelle Neigungen.

Das sind nur einige Beispiele, die deutlich machen, warum Du ein Arbeitszeugnis immer genauestens unter die Lupe nehmen solltest. Gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat generell jeder, egal
ob Angestellter, Arbeiter, Ferienjobber, Praktikant oder Aushilfskraft.

Es muss fehlerfrei in deutsch auf Geschäftspapier erstellt, mindestens eine, höchstens aber drei Seiten lang sein, es muss eine Schlussformel enthalten und vom Chef oder einer autorisierten Person unterschrieben werden. Neben den Unternehmensdaten muss die Beurteilung den Vor- und Nachnamen des Arbeitnehmers und sein Geburtsdatum enthalten. Auf die Adresse darf man verzichten werden, weil der Wohnort Rückschlüsse auf das soziale Milieu zulässt.

Über die Beurteilung gibt es häufig Streit. Wenn Du mit Deinernicht zufrieden bist, verlangen Sie eine Nachbesserung. Will Dein Ex-Chef nicht? Drohe mit einer Schadenersatzklage. Das wirkt oft Wunder. Und lass nicht locker. Schließlich hat man es mit einer schlechten Beurteilung schwerer, eine neue Stelle zu finden.

Oft müssen Arbeitnehmer auch lange auf ihre Beurteilung warten. Hier solltest Du rechtzeitig Druck machen. Spätestens nach vier Wochen sollte der Wunsch schriftlich angemahnt werden. Ist vom Ex-Arbeitgeber nach zwei bis drei Wochen immer noch nichts gekommen, dann ist ein Schreiben vom Anwalt angebracht. Und Du kannst auch durchaus eine eigene Fassung für Dein Zeugnis anbieten.

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